Direktversicherung

Eine Direktversicherung wird vom Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers abgeschlossen.

Sie ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und kann im Versorgungsfall direkt an den Versicherten oder die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. PKV Beamte können keine Direktversicherung abschliessen, sie sind automatisch über den Arbeitgeber versichert. So wird finanzielle Eigenständigkeit auch im Alter gesichert.

 

Mit dem Abschluss einer Direktversicherung können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden:

  • Es lassen sich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in eine Direktversicherung einzahlen.
  • Darüber hinaus kann man zusätzlich weitere 1800 Euro steuerfrei einzahlen.
  •  In der Direktversicherung können Alters-, Invaliditäts-, oder Hinterbliebenenleistungen versichert werden.

 

Kommt es zu einem Arbeitsplatzwechsel, wird der Versicherungsvertrag auf den Versicherten übertragen. Dieser kann nun entscheiden, wie er mit dem Vertrag weiterhin verfährt.

Der Versicherte kann die Beiträge weiterhin bezahlen oder die Direktversicherung beitragsfrei stellen. Letzteres ist allerdings nur nach entsprechender Laufzeit möglich, wenn eine sog. beitragsfreie Summe in bestimmter Höhe vorhanden ist.

Eine Kündigung des Vertrages mit Auszahlung des Rückkaufwertes wird erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.

 

Der Abschluss einer Direktversicherung ist nicht nur für den Arbeitnehmer reizvoll, sondern auch für Arbeitgeber:

Für den Arbeitnehmer bedeutet der Abschluss der Direktversicherung eine flexible Gestaltung, steuerfreie Beiträge, Sozialversicherungsersparnisse bei Entgeltumwandlung und die Fortführung der Versicherung. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel.


Der Arbeitgeber ist mit anderen Besonderheiten konfrontiert: Nicht nur die einfache und kostengünstige Verwaltung und die Möglichkeit der Sozialversicherungsersparnis sind ein Vorteil. Auch die Erfüllung des Rechtsanspruchs der Arbeitnehmer, das Umgehen von Bilanzberührungen und der Beitragszahlung in den Pensions-Sicherungs-Verein sind gute Argumente.

 

 

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