Direktversicherung, Direktversicherungen

Eine Direktversicherung wird von dem Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen.

Sie ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und kann im Versorgungsfall direkt an den Versicherten oder die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.

 

Es können mit dem abschließen einer Direktversicherung steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden.

Es lassen sich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze  der gesetzlichen Rentenversicherung  steuerfrei in eine Direktversicherung einzahlen.

Darüber hinaus kann man zusätzlich weitere 1800 Euro steuerfrei einzahlen.

 

In der Direktversicherung können Alters-, Invaliditäts-, oder Hinterbliebenenleistungen versichert werden.

 

Kommt es zu einem Arbeitsplatzwechsel wird der Versicherungsvertrag auf den Versicherten übertragen. Dieser kann nun entscheiden wie er mit dem Vertrag weiterhin fortzahlt.

Er kann die Beiträge weiterhin bezahlen oder ihn beitragsfrei stellen.

Eine Kündigung des Vertrages mit Auszahlung des Rückkaufwertes wird erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.

 

Der Abschluss einer Direktversicherung ist nicht nur für den Arbeitnehmer reizvoll, sondern auch für Arbeitgeber.

Für den Arbeitnehmer bedeutet der Abschluss der Direktversicherung eine flexible Gestaltung, steuerfreie Beiträge, Sozialversicherungsersparnisse bei Entgeltumwandlung und die Fortführung der Versicherung auch bei einem Arbeitgeberwechsel.
Der Arbeitgeber ist mit anderen Besonderheiten konfrontiert. Nicht nur die einfache und kostengünstige Verwaltung, die Möglichkeit der Sozialversicherungsersparnis, die Erfüllung des Rechtsanspruchs der Arbeitnehmer sondern auch das Umgehen von Bilanzberührungen und der Beitragszahlung in den Pensions-Sicherungs-Verein.

 

 

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