BankgeheimnisMit dem Bankgeheimnis ist die Pflicht der Bank bzw. ihrer Angestellten gemeint, über alle Daten oder Bankgeschäfte der Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies sind einmal das Auskunftsverweigerungsrecht und einmal die Geheimhaltungspflicht der Bank. Das ist ein ähnliches Prinzip wie bei Ärzten, die ebenfalls keine Auskunft über Patienten an Dritte weitertragen dürfen. |