Inanspruchnahme


Eine Inanspruchnahme findet statt, wenn ein Kreditnehmer die Kreditlinie oder den Kredit in Anspruch nimmt. Es bedeutet gleichzeitig auch den Wertverlust eines Kontos in einer best. Währung, da eine Auszahlung stattfindet. Es ist nicht dasselbe wie eine Ablaufleistung. Wenn das Konto des Versicherten bspw. von 5000 Euro auf 1500 nach Zahlung wegen eines Unfalls sink, hat der Versicherte eine maximale Inanspruchnahme von 3500 Euro gehabt.