Kreditabsicherung


Der Kreditnehmer kann sich mit einer Kreditabsicherung gegen unvorhergesehene Zwischenereignisse absichern, und zwar gegen Folgende:

  • Unfall
  • Arbeitslosigkeit
  • Todesfall
  • Arbeitsunfähigkeit


Die Versicherung übernimmt dann im Versicherungsfall die Rückzahlung vom Kredit. Statt Versicherungsfall sagt man auch Inanspruchnahme. Es gibt selbstverständlich verschiedene Arten der Absicherung:

Die Komplett-Absicherung, sie greift bei:

  • Todesfall
  • Unfall
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit


Die Standardabsicherung, sie zahlt im Falle von:

  •  Unfall
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Todesfall


Die Mindestabsicherung gilt im:

  • Todesfall