Hausratsversicherung

Die Hausratsversicherung sichert die Einrichtung, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände im Haushalt des Versicherten ab.

Sie deckt Schäden ab, die durch Explosion, Blitzschlag, Brand, Sturm, Hagel oder Wasser entstehen. Aber auch gegen Raub, Einbruchdiebstahl und Vandalismus ist man so versichert.

Eine Hausratsversicherung wird auch als Mehrgefahrenversicherung bezeichnet.

  •  Im Falle eines Schadens werden Gegenstände nach dem Neuwert ersetzt.
  • Aus diesem Grund ist es für Mieter oder Eigentümer ratsam eine Hausratsversicherung abzuschließen.

 

Üblicherweise erstatten Versicherungsgesellschaften den Neupreis des beschädigten Gegenstandes, insofern man eine Hausratsversicherung abgeschlossen hat. Ist eine Reparatur möglich werden auch diese Kosten getragen, in einigen Fällen kann auch mit Zuschlägen für die Wertminderung gerechnet werden.

  • Der Wert des Hausrates sollte immer genau angegeben werden, denn nur explizit angegebene Objekte können auch erstattet werden.

 

Ein Vergleich der Hausratsversicherungen kann einen guten Schutz für wenig Geld ermöglichen, dennoch ist es ratsam, die Versicherungssumme fortwährend an den tatsächlichen Wert des Inventars anzupassen. Es bieten sich vor allem auch pauschale Tarife mit einem Unterversicherungsverzicht auf dem Punkt der Fahrlässigkeit an. Ebenso sollte man auch an später denken: Gerade ohne Kinder kann man mit einer Direktversicherung vorsorgen, sollte man im Alter zum Pflegefall werden. Der Beitrag für die Hausratsversicherung errechnet sich nicht nur nach dem Wert des Inventars, sondern richtet sich auch nach dem Wohnort.

So sind Hausratsversicherungen in kleinen Städten wesentlich preiswerter als in großen Städten.

 

Das Inventar sollte trotz der Hausratsversicherung nicht grob fahrlässig behandelt werden, denn dies könnte zu einer Beendigung des Versicherungsschutzes führen.