PKV Wechsel, PKV Wechseln

Um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie zum Beispiel eine Beamtung oder eine Selbständigkeit. 

Angestellte die über die Versicherungspflichtgrenze liegen, sind ebenfalls dazu befähigt in eine private Krankenversicherung zu wechseln.

Aufgrund der finanziellen Unattraktivität für Beamte, kommt ein Wechsel in eine private Krankenversicherung in Frage.

 

Vor dem Wechsel in eine private Krankenversicherung sollte man sich einige Gedanken machen.  Vor allem ist es empfehlenswert sich Gedanken über den Familienstatus sowie eventuelle Kinderwünsche zu machen, da für Kinder oder für nicht Erwerbstätige extra Beiträge erhoben werden.

Die private Krankenversicherung macht sich auch über die Gesundheit ein Bild. Liegen Vorerkrankungen oder nicht ausgeheilte Unfallverletzungen vor, ist damit zu rechnen, dass auch hier erhöhte Beiträge erhoben werden oder der Antrag vollständig abgelehnt wird.

 

Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach dem Eintrittsalter. Junge Menschen haben demnach einen günstigeren Beitrag zu zahlen, als ältere Menschen.

Bei einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung, sollte man sich darüber bewusst sein, dass bei einem erneuten abschließen des gleichen Tarifes bei der gleichen Krankenversicherung, der Beitrag um mindestens vier % bis fünfzehn % ansteigt.

Auch würde sich die Altersrückstellung verändern bei einem Wechseln zu einer anderen privaten Krankenversicherung. 

Seid 2009 bleiben dem Versicherten noch bis zu 78% der Altersrückstellungen. Wurde die Versicherung schon vor 2009 abgeschlossen, gehen die Altersrückstände vollständig verloren. Hier wäre es zu empfehlen einen alternativen Tarif der privaten Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, bei der man schon über einen längeren Zeitraum versichert ist.

Auch würde die Krankenkasse eine erneute Erhebung des Gesundheitszustandes verlangen, hat sich der Gesundheitszustand verschlechtert, darf die private Krankenkasse den Vertrag ablehnen oder einen zusätzlichen Beitrag erheben.

 

Um sicher zu wechseln, sollte die bestehende Krankenversicherung nicht eher gekündigt werden, bis eine schriftliche Zusage zur Aufnahme in die private Krankenversicherung  vorliegt.