PKV Wechsel
Um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum Beispiel eine Verbeamtung oder der Wechsel in die Selbständigkeit. Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind ebenfalls dazu befähigt in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Aufgrund der finanziellen Mehrbelastung kommt ein Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht immer in Frage.
Vor dem Wechsel in eine private Krankenversicherung sollte man einen PKV Vergleich machen. Vor allem ist es empfehlenswert, sich Gedanken über den Familienstatus sowie eventuelle Kinderwünsche zu machen, da für Kinder oder für nicht Erwerbstätige extra Beiträge erhoben werden. Die private Krankenversicherung macht sich auch über die Gesundheit des Versicherten ein Bild. Liegen Vorerkrankungen oder nicht ausgeheilte Unfallverletzungen vor, ist damit zu rechnen, dass auch hier erhöhte Beiträge erhoben werden oder der Antrag vollständig abgelehnt wird.
Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach dem Eintrittsalter. Junge Menschen haben demnach einen günstigeren Beitrag zu zahlen als ältere Menschen. Bei einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung, sollte man sich über Folgendes bewusst sein: Bei einem erneuten Abschluss des gleichen Tarifs bei der gleichen Krankenversicherung muss man damit rechnen, dass der Beitrag um vier bis fünfzehn Prozent ansteigt. Auch würde sich die Altersrückstellung verändern, wenn der Betreffende zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechselt. Seid 2009 bleiben dem Versicherten noch bis zu 78% der Altersrückstellungen. Wurde die Versicherung schon vor 2009 abgeschlossen, gehen die Altersrückstände vollständig verloren. Hier wäre zu empfehlen, einen alternativen Tarif der privaten Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, bei der man schon über einen längeren Zeitraum versichert ist. Auch würde die Krankenkasse eine erneute Erhebung des Gesundheitszustandes verlangen. Hat sich der Gesundheitszustand verschlechtert, darf die private Krankenkasse den Vertrag ablehnen oder einen zusätzlichen Beitrag erheben.
Um sicher zu wechseln, sollte die bestehende Krankenversicherung nicht eher gekündigt werden, bis eine schriftliche Zusage zur Aufnahme in die private Krankenversicherung vorliegt. |