Rechtsschutzversicherung

 

Zu einem guten Versicherungsumfang zählt auch die Rechtsschutzversicherung.

Durch eine Rechtsschutzversicherung werden Kosten für Gericht, Anwalt und Gutachter im Rahmen der gesetzlichen Gebührenverordnung übernommen. Abgerechnet werden hier nur die möglicherweise vertraglich festgelegten Selbstbeteiligungen.

Eine Rechtsschutzversicherung gibt es schon ab 3 Euro monatlich, sie macht aber nicht für Jeden Sinn, anders als eine Autoversicherung. Zu den Leistungen der Rechtsschutzversicherung gehört in der Regel ein Service Telefon, bei der man in einem Gespräch durch einen unabhängigen Richter zu aller erst beraten wird. Dadurch kann man sich leichter für einen Anwalt entscheiden, der sich auf dem Gebiet spezialisiert hat, dass für den eigenen Fall von Bedeutung ist.

 

Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte auf die Zusammenstellung des richtigen Leistungspaketes geachtet werden.

  • Eine weit verbreitete Unterteilung besteht aus Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Mietrechtsschutz und Verkehrsrechtschutz. Dennoch sollte man sich Gedanken darüber machen, welche Leistungen wirklich benötigt werden.
  • Kombiangebote die mehrere Rechtsschutzbereiche abdecken, sind im Vergleich zu Einzelabsicherungen oftmals kostengünstiger, machen aber nicht unbedingt Sinn.

Zur Findung einer passenden Rechtsschutzversicherung empfiehlt es sich auch hier, einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der unterschiedlichen Anbieter von Rechtsschutz- Versicherungen einzuholen. Auf diesem Weg können Tarife gefunden werden, die ein optimales Preis- Leistungsverhältnis aufweisen.

  • Wer z.B. Arbeitslos ist oder keine Probleme im Job erwartet, benötigt keinen Berufs-Rechtsschutz.
  • Wer alleine lebt, bekommt Single-Rabatt, auch bei Kindern die umsonst mitversichert sind.

Weitere Faktoren, die über die Beitragskosten einer Rechtsschutzversicherung entscheiden, sind wie bei anderen Versicherungsarten auch:

  • Alter, Tätigkeit, Laufzeit des abzuschließenden Vertrags und ob man in den letzten Jahren die bisherige Versicherung beansprucht hat. Auch hier gibt es die Option der Selbstbeteiligung, die aber nicht zwingend ist.